Oliver Gibson Computer-
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Unsere AGBs

1.Allgemeines

Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

2.Geltungsbereich

Allen Lieferungen, Leistungen sowie Angeboten liegen ausschließlich diese AGB zugrunde. AGB unserer Kunden wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich widersprochen und haben keine Gültigkeit. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Oliver Gibson, Oliver Gibson Computersysteme.

3.Angebot und Vertragsabschluß

Angebote bzw. Bestellungen unserer Kunden werden durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der bestellten Sache von uns angenommen. Der Kunde ist vor Vertragsabschluß 14 Tage an sein Angebot/seine Bestellung gebunden. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Bestellung. Angaben bei Telefonaten, in Katalogen, Prospekten, Preislisten, Anzeigen, Internetseiten und anderen Veröffentlichungen sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich vertraglich (schriftlich) vereinbart werden.

4.Liefergegenstand und Teil-Leistungen

Wird die technische Funktion des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigt und ist es dem Kunden zumutbar, behalten wir uns technische Änderungen des Liefergegenstandes vor. Ebenso sind wir zu Teilleistungen berechtigt.

5.Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise gelten inklusive der derzeit in der Bundesrepublik Deutschland gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, jedoch ohne Versicherungs-, Verpackungs- und Versand- bzw. Transportkosten. Wird vereinbart, daß die Leistung innerhalb von vier Monaten erbracht werden soll, so sind wir innerhalb dieser Frist an die vereinbarten Preise gebunden. Bei Gründen, die wir nicht zu vertreten haben und die sich aus einer Erhöhung unserer Einkaufspreise, Herstellungs- oder Transportkosten ergeben, sind wir zu einer angemessenen Preis-Anpassung berechtigt.

6.Gefahrenübergang

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den vereinbarten Erfüllungsort geschickt, so geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Beeinträchtigung des Liefergegenstandes mit der Übergabe des Liefergegenstandes, an den Spediteur, Frachtführer, Versandbeauftragten oder Abholer, auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn wir die Frachtkosten übernehmen oder den Versand/Transport selber übernehmen. Ist die Ware versandbereit oder verzögert sich die Versendung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Transportschäden müssen dem Versender innerhalb von 24 Stunden nach Ablieferung beim Kunden angezeigt werden.

7.Verzug, Schadenersatz, Selbstbelieferungsvorbehalt, Unmöglichkeit

Stellt der Kunde, die von ihm zu beschaffende Leistungen nicht rechtzeitig zur Verfügung, oder übermittelt er eine notwendige Information nicht rechtzeitig, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit dementsprechend. Bei auf leichter Fahrlässigkeit beruhendem Verzug sind wir im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zur Nacherfüllung verpflichtet. In diesem Fall sind Schadensersatzansprüche auf den dreifachen Wert der Lieferung/Leistung beschränkt. Verzögert sich der Liefertermin trotz sorgfältiger Auswahl und Abschluß angemessener Verträge durch unseren Zulieferanten, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit dementsprechend. Im Falle der Unmöglichkeit der Lieferung durch unseren Zulieferanten sind wir berechtigt, innerhalb von 10 Tagen nach Bestellung vom Vertrag zurückzutreten. Im Verzugsfall haben wir die Wahl, Verzugszinsen, in Höhe der uns berechneten Bankkreditzinsen oder in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatzes als Schadensersatz, zu berechnen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, niedrigere Zinsen zu zahlen, sofern er eine geringere Belastung nachweist.

8.Schadenersatz wegen Nichterfüllung

Stehen uns wegen Nichtabnahme durch den Kunden Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so können wir 30% der Auftragssumme vom Kunden als Schadenersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

9.Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung, einschließlich etwaiger Nebenforderungen, vor. Bei Kaufleuten behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dieser Geschäftsbeziehung einschließlich etwaiger Nebenforderungen. Eine Weiterveräußerung an Dritte vor vollständiger Bezahlung ist dem Käufer nicht gestattet, außer es gehört zu dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden. Im Falle der erlaubten oder unerlaubten Weiterveräußerung an Dritte tritt uns der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (inkl. MwSt.) ab, die ihm aus der Veräußerung gegen seine Abnehmer (oder gegen Dritte) entstehen und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert worden ist. Im Fall berechtigter Weiterveräußerung bleibt der Kunde zum Forderungseinzug ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Im Fall der berechtigten Weiterveräußerung können wir aber davon absehen, selbst einzuziehen, wenn der Kunde nicht im Zahlungsverzug ist und seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in den Liefergegenstand hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und uns alle notwendigen Unterlagen zuzuleiten. Bei der Verwertung der Vorbehaltsware und der abgetretenen Forderung gilt folgendes: Ist der Kunde privater Endverbraucher und nicht gewerblicher Unternehmer, so gelten die Vorschriften des Verbraucherschutzgesetzes. Ist er im Handelsregister eingetragen, so können wir über die Vorbehaltsware nach bestem Ermessen frei verfügen. Der erzielte Erlös der Verwertung abzüglich entstandener Kosten und Zinsen wird auf den ausstehenden Kaufpreis angerechnet. Uns abgetretene Forderungen können wir direkt bei Dritten einziehen. Hierbei erfolgt wiederum ein Abzug der uns entstandenen Kosten und Zinsen der fälligen Forderung.

10.Gewährleistung

Offensichtliche Mängel der Sache sind innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung anzuzeigen. Gewährleistungsansprüche wegen eines Sachmangels verjähren nach einem Zeitraum von 24 Monaten nach Lieferung des Liefergegenstandes. Nach Ablauf dieser Frist kann uns der Kunde nur in Anspruch nehmen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben. Für Kaufleute gelten die §§ 377 ff. HGB entsprechend. Handelt es sich um gebrauchte Gegenstände oder um Gegenstände, bei denen Teile des ursprünglichen Liefergegenstandes fehlen und wurde der Kunde ausdrücklich auf diesen Mangel hingewiesen, so kann der Kunde keine Ansprüche aus diesem Mangel geltend machen. Ist der Liefergegenstand zu der Zeit, zu der die Gefahr auf den Käufer übergeht, mit einem Fehler behaftet oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so sind wir zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Sofern es dem Käufer zumutbar ist, sind wir zur zweimaligen Nachbesserung ein und desselben Mangels berechtigt. Stellt uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung vorhandener Mängel und schlägt diese Beseitigung zweimalig fehl, so hat der Käufer einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrages oder angemessener Minderung des vereinbarten Kaufpreises. Keine Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen dann, wenn: Mängel durch unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung durch den Käufer oder Dritte an dem Gerät auftreten. der Liefergegenstand auf Vorgaben des Kunden erstellt wurde und der Mangel auf diese Vorgaben zurückzuführen ist. Von der Gewährleistung sind auch die Waren ausgeschlossen, die einem natürlichen Verbrauch und Verschleiß unterliegen (z.B. Toner, Tintenpatronen, CD-Rohlinge, DVD-Rohlinge, Disketten, Magnetbänder etc.) oder mit einem Haltbarkeitsdatum versehen sind, welches abgelaufen ist. Im Fall einer Rücknahme des Liefergegenstandes ist dieser vollständig, insbesondere mit dem gesamten Zubehör und der Originalverpackung sowie der Originalrechnung zurückzugeben. Ansonsten erfolgt eine angemessene Aufrechnung auf den Kaufpreis. Die Anzeige eines Mangels ist nur unter Vorlage der Originalrechnung sowie der vollständigen Originalverpackung und des gesamten Lieferumfanges möglich.

11.Herstellergarantie

Wird vom Hersteller für den Liefergegenstand eine freiwillige Garantie gegenüber dem Kunden gewährt, richten sich Art und Umfang der Garantieleistungen ausschließlich nach dem Inhalt der Herstellergarantie. Aus dieser Garantie kann ausschließlich der Hersteller in Anspruch genommen werden. Die unter Punkt "Gewährleistung" beschriebene Gewährleistung bleibt hiervon unberührt.

12.Sonstige Schadensersatzansprüche

Eine weitergehende Haftung über unmittelbar im Liefergegenstand entstandene Schäden hinaus ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Integration der Liefergegenstände in andere technische Anlagen. Hierzu zählen ebenfalls Schäden, die durch unsachgemäßen oder grob fahrlässigen Umgang entstanden sind. Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, wegen Verschuldens bei Vertragsschluß, wegen mündlicher Zusagen unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder aus unerlaubter Handlung sind gegenüber uns ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Der vorstehende Haftungsausschluß gilt nicht in Fällen, in denen es sich um eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt.

13.Warenrücksendungen/ Fernabsatzgesetz

Entsprechend dem Fernabsatzgesetz räumen wir unseren Kunden ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB ein. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tage des Eingangs der Ware beim Empfänger - bei Teillieferung mit dem Eingang der ersten Lieferung beim Empfänger. Der Widerruf bedarf keiner Begründung, zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die Adresse des Verkäufers bzw. die Rücksendung der Ware an die Adresse des Verkäufers. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen: zur Lieferung von Waren, die nach Kundenwünschen angefertigt wurden zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Bei Software, die als "OEM"- , "DSP"- oder "SystemBuilder"- Software bezeichnet wird, herrscht generell kein Rückgaberecht, da die Lizenz nur für diesen Kunden gilt und der Lizenzschlüssel beis außen sichtbar angebracht ist. Das Rückgaberecht gilt ferner nur bei Rücksendung der Waren im Originalzustand ohne Gebrauchsspuren, in Originalverpackung und Beilage der Originalrechnung. Bei Bestellungen bis 40 Euro kann es dem Käufer zugemutet werden, die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.

14. Datenschutz

Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, daß seine personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zur Erfüllung des Vertrages gespeichert und weiterverarbeitet werden.

15. Datensicherung

Der Kunde ist zur Sicherung der von ihm auf den Liefergegenstand aufgespielten Daten durch Überspielung auf einen externen Datenträger verpflichtet. Insbesondere gilt dies im Falle einer Reklamation und einer daraus notwendigen Reparatur durch Oliver Gibson Computersysteme. Weitere Angaben erfolgen im Punkt "PC-Notdienst"

16. Verletzung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten Dritter

Wird der Kunde wegen Verletzung von Rechten Dritter oder auf Unterlassung der Weiterbenutzung des Liefergegenstandes in Anspruch genommen, so hat er uns unverzüglich darüber zu informieren. Ist der Liefergegenstand mit Rechten Dritter, die gegen den Kunden geltend gemacht werden können, behaftet, so sind wir berechtigt, den Rechtsmangel innerhalb angemessener Frist durch entsprechende Änderung oder Ersatzlieferung zu beseitigen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Hierdurch entstehende Kosten tragen wir. Anderenfalls ist der Kunde berechtigt, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend zu machen. Sind wir zur Beseitigung des Rechtsmangels nicht in der Lage, sind Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Nichterfüllung nach Maßgabe von Punkt "Verzug, Schadenersatz, Selbstbelieferungsvorbehalt, Unmöglichkeit" begrenzt. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Bestellers auf Rücktritt vom Vertrag und die Geltendmachung der entstandenen Aufwendungen, die dem Besteller durch die Rechtsverfolgung Dritter entstanden sind.

17. PC-Notdienst

Im PC-Notdienst wird der Schadensersatz wegen Datenverlust generell ausgeschlossen, außer es wurde vorher vertraglich und schriftlich vereinbart. Grunsätzlich ist der Kunde verpflichtet, vorher selbst eine Datensicherung durchzuführen. Ist dies dem Kunden aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr möglich, so ist er verpflichtet, den Mitarbeiter von Oliver Gibson Computersysteme unverzüglich und unaufgefordert darauf hinzuweisen. Sollte eine Datensicherung duch einen Mitarbeiter von Oliver Gibson Computersysteme erwünscht sein und/oder erfolgen, so kann keine Garantie auf Vollständigkeit der Daten gewährt werden, da nicht sichergestellt sein kann, daß der Kunde unserem Mitarbeiter alle zu sichernden Daten/Verzeichnesse benennt, oder daß bereits vor der Beauftragung bereits ein Datenverlust (z.B. durch Computerviren, Hardware-Defekte usw.) eingetreten war.

18. Nutzungsbedingungen des Internetauftritts von Oliver Gibson Computersysteme

Alle Inhalte des Internetauftritts von Oliver Gibson Computersysteme sind urheberrechtlich geschützt.
Der Besuch dieser Seiten und die Nutzung der Inhalte, ist für Computer von staatlichen und öffentlich-rechtlichen Firmen, Institutionen, Behörden usw. kostenpflichtig und bedarf einer selbst initiierten Anmeldung durch die Betreiber der internetfähigen Computer! Die Nutzungsgebühr hierfür wird pauschal pro internetfähigem PC berechnet und liegt derzeit bei monatlich 3,90 Euro inclusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer! Die Fälligkeit der Gebühren ist unabhängig von einem tatsächlichen Besuch und Nutzung von Inhalten der Internetauftritte, da bereits der Besitz eines internetfähigen Gerätes die Nutzung ermöglicht.
Private Computer und Computer, die von Firmen betrieben werden, die nicht in irgendeiner Weise staatlich oder öffentlich-rechtlich sind, dürfen die Internetauftritte von Oliver Gibson und die Inhalte kostenlos nutzen. Ausgenommen davon sind Mitarbeiter der GebührenEinzugsZentrale und der Landesrundfunkanstalten, diese sind auch mit Ihren privaten Computern gebühren- und anmeldepflichtig!
Die Gebührenpflicht gilt ab dem 01.02.2007 und ist auch rückwirkend zu entrichten. Die Besitzer der Computer müssen gegebenenfalls einen Nachweis (z.B. Rechnung über den Kauf des Computers) erbringen, der sie vor rückwirkenden Forderungen bewahrt. Die Zahlung erfolgt Quartalsweise.
Hinweis: Diese Gebührenpflichtige Maßnahme erfolgte aus einer neuen Gebührenpflicht von internetfähigen Computern und Mobiltelefonen , sogenannten "Neuartigen Rundfunkgeräten" gegenüber den öffentlich-rechtlichen Sendern (TV, Radio).

19. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Auf diesen Vertrag und die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts ( CISG ) Anwendung. Als Erfüllungsort ist bei Versand 81739 München vereinbart. Gegenüber Vollkaufleuten ist für alle, aus der Geschäftsverbindung entstehenden Ansprüche, als Gerichtsstand das Amtsgericht München vereinbart.